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Bauliche Anlage
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik). Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Zu den baulichen Anlagen im Sinne der Baustellenverordnung zählen z. B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Deponien und Bodensanierungen.
Nicht zu den baulichen Anlagen gehören Maschinen und maschinentechnische Anlagen.
Erfolgt der Ein-, Aus- oder Umbau von Maschinen bzw. maschinentechnischen Anlagen orts- und zeitgleich zu Errichtung, Änderung oder Abbruch einer baulichen Anlage, so sind diese Tätigkeiten in die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung einzubeziehen.
(Quelle: RAB 10, 3; zu § 1 Abs. 3 BaustellV)
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