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warum SiGeKo Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche. Die Unfallhäufigkeit auf dem Bau ist in Deutschland mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Etwa jeder zweite tödliche Arbeitsunfall ereignet sich auf einer Baustelle.
Umfangreiche Untersuchungen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte der Unfälle am Bau auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind. Genau an dieser Stelle setzt die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) an. Sie verpflichtet den Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden. Die Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben dabei unberührt.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) gilt prinzipiell und für alle Bauvorhaben sowie jeden Bauherrn.
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, ist der Bauherr gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Die sich daraus ergebenden Vorteile sind:
weitere Informationen zur Baustellenverordnung zum Download:
Baustellenverordnung (BaustellV) Informationen für den Bauherrn Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 RAB 30 "geeigneter Koordinator"
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