> baustellV-ABC   

  willkommen
  warum SiGeKo
  baustellV-ABC
  projekte
  angebot
  über uns
  kontakt / impressum
  datenschutz



Anpassung der Vorankündigung bei erheblichen Änderungen

 

"Erhebliche Änderungen" bezogen auf den Inhalt der Vorankündigung (Anhang I BaustellV) betreffen z. B.:

  • Wechsel des/r Bauherren oder des von ihm nach § 4 BaustellV beauftragten Dritten,
  • erstmalige Bestellung des Koordinators bzw. Wechsel des/r bereits bestellen Koordinators/en,
  • Verkürzung der Dauer der Bauarbeiten, sofern dadurch verstärkt gleichzeitig oder in nicht geplanter Schichtarbeit gearbeitet werden muss,
  • erstmaliges Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber,
  • wesentliche Erhöhung der Höchstzahl gleichzeitig Beschäftigter oder der Anzahl der Arbeitgeber oder der Anzahl der Unternehmer ohne Beschäftigte.

 

(Quelle: RAB 10, 11; zu § 2 Abs. 2 BaustellV)

 

© Barbara Milla, 2005-2024 | Planungsbüro Milla | 81541 München | Telefon: 089 · 5461 1525 | email:info(at)sige24.de